Rechtsprechung
VG Stade, 08.12.2004 - 6 A 331/03 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Kürzung der Mutterkuhprämie wegen Nichteinhaltung des 6-monatigen Haltungszeitraums
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Art. 6 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 1254/99; Art. 6 Abs. 7 der VO (EG) Nr. 1254/99; Art. 36 Abs. 3 der VO (EG) Nr. 2419/01 ; Art. 10 Abs. 3 der VO (EWG) Nr. 3887/92
Voraussetzungen der Gewähr einer Prämie zur Erhaltung eines Mutterkuhbestandes (Mutterkuhprämie); Beginn des ausschlaggebenden Haltungszeitraumes von sechs Monaten; Berechnung des Beihilfebetrages bei Eingreifen einer Kürzungsregelung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen der Gewähr einer Prämie zur Erhaltung eines Mutterkuhbestandes (Mutterkuhprämie); Beginn des ausschlaggebenden Haltungszeitraumes von sechs Monaten; Berechnung des Beihilfebetrages bei Eingreifen einer Kürzungsregelung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 17.07.1997 - C-354/95
'Farmers'' Union u.a.'
Auszug aus VG Stade, 08.12.2004 - 6 A 331/03
Der Europäische Gerichtshof wendet die Verordnung (EG) Nr. 2988/95 aber dahingehend an, dass trotz eines festgelegten zeitlichen Anwendungsbereichs die weniger strenge Sanktionsregelung auch für zurückliegende Prämienzeiträume infolge der Rückwirkung zur Anwendung kommt (vgl. EuGH, Urteil vom 17. Juli 1997 - C 354/95 -, Nr. 41, EuGHE 1997, I-4559). - EuGH, 01.07.2004 - C-295/02
Gerken
Auszug aus VG Stade, 08.12.2004 - 6 A 331/03
Diese Rechtsprechung hat der Europäische Gerichtshof bezogen auf die Verordnung VO (EG) Nr. 2419/01 mit seinem Urteil vom 1. Juli 2004 - C - 295/02 - bestätigt, indem er ausdrücklich ausgeführt hat, es weise nichts in der VO (EG) Nr. 2419/01 darauf hin, dass mit dieser Verordnung der in Art. 2 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 2988/95 aufgestellte Grundsatz der rückwirkenden Anwendung weniger schwerer Sanktionen ausgeschlossen werden sollte.