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   VG Stade, 08.12.2004 - 6 A 331/03   

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https://dejure.org/2004,24410
VG Stade, 08.12.2004 - 6 A 331/03 (https://dejure.org/2004,24410)
VG Stade, Entscheidung vom 08.12.2004 - 6 A 331/03 (https://dejure.org/2004,24410)
VG Stade, Entscheidung vom 08. Dezember 2004 - 6 A 331/03 (https://dejure.org/2004,24410)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Kürzung der Mutterkuhprämie wegen Nichteinhaltung des 6-monatigen Haltungszeitraums

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 6 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 1254/99; Art. 6 Abs. 7 der VO (EG) Nr. 1254/99; Art. 36 Abs. 3 der VO (EG) Nr. 2419/01 ; Art. 10 Abs. 3 der VO (EWG) Nr. 3887/92
    Voraussetzungen der Gewähr einer Prämie zur Erhaltung eines Mutterkuhbestandes (Mutterkuhprämie); Beginn des ausschlaggebenden Haltungszeitraumes von sechs Monaten; Berechnung des Beihilfebetrages bei Eingreifen einer Kürzungsregelung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Gewähr einer Prämie zur Erhaltung eines Mutterkuhbestandes (Mutterkuhprämie); Beginn des ausschlaggebenden Haltungszeitraumes von sechs Monaten; Berechnung des Beihilfebetrages bei Eingreifen einer Kürzungsregelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 17.07.1997 - C-354/95

    'Farmers'' Union u.a.'

    Auszug aus VG Stade, 08.12.2004 - 6 A 331/03
    Der Europäische Gerichtshof wendet die Verordnung (EG) Nr. 2988/95 aber dahingehend an, dass trotz eines festgelegten zeitlichen Anwendungsbereichs die weniger strenge Sanktionsregelung auch für zurückliegende Prämienzeiträume infolge der Rückwirkung zur Anwendung kommt (vgl. EuGH, Urteil vom 17. Juli 1997 - C 354/95 -, Nr. 41, EuGHE 1997, I-4559).
  • EuGH, 01.07.2004 - C-295/02

    Gerken

    Auszug aus VG Stade, 08.12.2004 - 6 A 331/03
    Diese Rechtsprechung hat der Europäische Gerichtshof bezogen auf die Verordnung VO (EG) Nr. 2419/01 mit seinem Urteil vom 1. Juli 2004 - C - 295/02 - bestätigt, indem er ausdrücklich ausgeführt hat, es weise nichts in der VO (EG) Nr. 2419/01 darauf hin, dass mit dieser Verordnung der in Art. 2 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 2988/95 aufgestellte Grundsatz der rückwirkenden Anwendung weniger schwerer Sanktionen ausgeschlossen werden sollte.
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